Untere Jagdbehörde

Die UJB informiert: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP); monatliche Berichtspflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Erlass vom 1. August 2025 hat die Oberste Jagdbehörde verpflichtend eine monatliche Berichtspflicht für die Streckendaten des Schwarzwildes angeordnet.

rechtlicher Exkurs

Gemäß § 22 Abs. 8 Landesjagdgesetz NRW hat der bzw. die Jagdausübungsberechtige über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild eine Streckenliste zu führen. Die Eintragungen sind innerhalb eines Monats vorzunehmen. Die Streckenliste ist der Unteren Jagdbehörde jederzeit auf verlangen zur Einsicht vorzulegen.

konkrete Regelung

Aufgrund des Ausbruchs der ASP in NRW werden die Unteren Jagdbehörden gebeten, die Streckendaten des Schwarzwildes ab August 2025 monatlich an die Oberste Jagdbehörde zu melden.

Hierzu gelten im Rahmen des Monitorings folgende Regelungen:

  1. Meldung der Jagdausübungsberechtigten für den kompletten Monat bis zum 5. Tag des Folgemonats an die Untere Jagdbehörde
  2. Fehlanzeigen des Jagdausübungsberechtigten sind erforderlich

Die Meldung kann gerne auch formlos per Mail erfolgen, alternativ nutzen Sie bitte eine der beiden als Download verfügbaren Dateien.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die Untere Jagdbehörde

(Rundschreiben der UJB vom 5. August 2025)

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