Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Ausbruchs der ASP im Kreis Olpe wurden die Unteren Jagdbehörden von der Obersten Jagdbehörde angewiesen, die Verwendung von Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen (Dual-Use-Geräte) für Zielfernrohre, die eine Bildumwandler besitzen, per Allgemeinverfügung zur Bejagung von Schwarzwild zeitweise zu erlauben.
rechtlicher Hintergrund
Gemäß § 2 ASP-Jagdverordnung NRW ist die Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie von Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen (Dual-Use-Geräte) für Zielfernrohre, die eine elektronische Verstärkung besitzen, für die Bejagung von Wildschweinen für alle Jägerinnen und Jäger bereits zulässig.
Diese Regelung wird nun in Bezug auf den Einsatz von Wärmebildtechnik erweitert.
Die Allgemeinverfügung für den Bereich des Kreises Höxter finden Sie als Download.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die Untere Jagdbehörde
(Rundschreiben der UJB vom 3.Juli 2025)
