Sehr geehrte Damen und Herren,
ab Ende November findet die Untersuchung auf Trichinen bei Schwarzwild nicht mehr in der Tierarztpraxis Dietz / Mrugalla in Brakel, sondern im Kreishaus in Höxter statt.
Die letzte Untersuchung von Trichinenproben in Brakel erfolgt am 24.11.2025.
Die Abgabe von Trichinenproben kann ab diesem Datum an folgenden Stellen erfolgen:
1. Kreishaus Höxter, Moltkestr. 12, Höxter
Hier können Proben zu den üblichen Öffnungszeiten beim Veterinärdienst direkt abgegeben werden.
2. Kreisfeuerwehrzentrale in Brakel, Am Galgenberg 7, Brakel.
Dort befindet sich am überdachten Zugang zum Hauptgebäude ein Kühlschrank, der frei zugänglich und videoüberwacht ist. Hier können die Proben in die im Kühlschrank befindlichen Probenboxen eingeworfen werden. Die Abholung erfolgt montags und freitags gegen 12 Uhr.
3. Nach Absprache bei den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten, die hier im Kreis Höxter in der Fleischbeschau arbeiten.
Der Transport von Trichinenproben von Wildschweinen erfolgt hier allerdings nur im Zusammenhang mit dem Probentransport von weiteren Proben aus gewerblichen Schlachtungen.
Hinweise zur Probenverpackung
Mit der Abgabe der Trichinenprobe erfolgt auch die Abgabe der Blutprobe für das ASP Monitoring. Diese beiden Proben sind getrennt zu verpacken.
Trichinenprobe: Die Trichinenprobe ist auslaufsicher in einer Plastiktüte zu verpacken. Der Wildursprungsschein ist vollständig und gut leserlich auszufüllen und der Originaldurchschlag gemeinsam mit der verpackten Trichinenprobe in einer zweiten verschlossenen Plastiktüte zusammenzufassen.
Blutprobe: Die ASP-Blutprobe ist auslaufsicher in einer Plastiktüte zu verpacken. Der Untersuchungsantrag für die Blutprobe ist vollständig und gut leserlich auszufüllen; die Nummer des Wildursprungsscheins ist darauf anzugeben und der Barcode des Blutröhrchens ist auf den Antrag zu kleben. Die verpackte Blutprobe und der Untersuchungsantrag sind ebenfalls gemeinsam in einer zweiten verschlossenen Plastiktüte zusammenzufassen.
Bei Abgabe am Standort Brakel sind die Trichinenprobe mit Wildursprungsschein sowie die Blutprobe mit Untersuchungsantrag getrennt in die dafür vorgesehenen Kisten im Kühlschrank einzuwerfen, da die Untersuchungen in unterschiedlichen Laboren erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Trichinenproben untersucht werden können, denen ein vollständig ausgefüllter Wildursprungsschein mit Angabe der E-Mail-Adresse und der Anschrift beiliegt.
Hinweise zur Mitteilung des Untersuchungsergebnisses
Bislang wurde bei der Abgabe im Labor auf dem Wildursprungsschein vermerkt, ab wann über das Wildbret nach Abschluss der Untersuchung verfügt werden kann.
Dieses Verfahren wird ab dem 25.11.2025 umgestellt. Die Untersuchungsergebnisse werden dann nach Abschluss der Untersuchung in eine Datenbank eingestellt, die auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Dienstleistung Schlachttier- und Fleischuntersuchung unter dem link https://www.kreis-hoexter.de/buergerservice?ansicht=dienstleistung&eintrag=83 abrufbar ist. Hier kann in Analogie zur bereits bestehenden Befunddatenbank für das Monitoring-Afrikanische-Schweinepest unter Eingabe der Wildursprungsnummer das Ergebnis der Trichinenuntersuchung aktiv abgerufen werden. Erst nach Vorliegen des Ergebnisses kann über das Wildbret verfügt werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dr. Jens Tschachtschal
(Rundschreiben der UJB vom 14. November 2025)
