Hübsche Tiere – problematische Gäste

Wo Menschen wohnen, ist der Tisch für Waschbären, Marder und Füchse stets reich gedeckt: Aus falsch verstandener Tierliebe werden sie mitunter sogar gefüttert. Dann kommt der Hilferuf: Bei mir wohnt ein Waschbär – was kann ich tun? 

Am 22. März 2023 fand im neuen Bildungshaus Modexen eine Fortbildung für alle Fallenbeauftragten der Kreisjägerschaft Höxter statt. Weil nur speziell ausgebildete Jäger in befriedeten Bezirken eine Fallenjagd ausüben dürfen

Schwerpunkte waren die tierschutzgerechte Entnahme und Verbringung der gefangenen Tiere. Seit dem Jahr 1988 stieg gerade die Population der in den 30-er Jahren des letzten Jahrhunderts in Hessen eingebürgerten Waschbären auch im Kreis Höxter so stark, dass im Jahr 2021 bereits 4.500 dieser Kleinbären erlegt und gefangen wurden. Der Allesfresser Waschbär ruiniert wie der Marder nicht nur Dachböden und Dächer, er schadet auch dem Artenschutz: Auf seinem Speiseplan stehen Jungvögel und deren Gelege, Kröten, Frösche, Amphibien, Obst und Gemüse. Auch Meisenknödel und anderes Vogelfutter verschmäht er nicht. 

Oft werden die Bewohner erst auf Schäden aufmerksam, wenn feuchte Stellen auf undichte Dächer hinweisen. Ein Rumoren beim Füttern und Säugen der Nachkommen ist nachts zu hören. Gartenbesitzer mit Teichen finden in der Laichzeit von Fröschen und Kröten bisweilen abgetrennte untere Gliedmaßen, die der Gourmand Waschbär bevorzugt. Umgeworfene Biotonnen sind ebenfalls typisch für diesen Vandalen. Sind Marder vornehmlich für das Liegenbleiben von Autos verantwortlich, so bedient sich der Fuchs gerne an unseren Speiseabfällen und Hühnerställen.


Ina Hegemann und Claus Knipping begrüßten im Namen der Kreisjägerschaft den Referenten der unteren Jagdbehörde Herrn Andreas Grawe und Frau Rita Farin. Herr Grawe informierte die behördlich befugten Fallenjäger über neue gesetzliche Grundlagen der Jagd in befriedeten Bezirken (Wohngegenden, Friedhöfe, Parks, u.ä.).

Claus Knipping demonstrierte die Handhabung verschiedener Fallen. Erörtert wurde die Entnahme erkrankter und verletzter Tiere in stark frequentierten Bereichen. Beispiele wären an Staupe oder Räude leidende Tiere in Einkaufszentren, Freizeitgeländen, Veranstaltungsbereichen etc..

Für derartige Anlässe wäre die Polizei zu kontaktieren  Im Wohn- und Gartenbereich ist das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt zuständig und vermittelt die Telefonnummern der Fallenbeauftragten. 

Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € sowie eine Pauschale von 0,30 €/km stehen dem oder der Durchführungsbeauftragten zu. 

Weitere Infos erhalten Sie auf der Service-Seite der Kreisjägerschaft