Der erweiterte Vorstand der KJS besteht aus
Artikel 9 Abs. 4 Satzung der Kreisjägerschaft
- dem Vorstand
- den Hegeringleitern
- den Obleuten und weiteren Beisitzern, deren Zahl von der Versammlung der KJS festgesetzt wird.
Obleute der Kreisjägerschaft Höxter












Hegeringe
Veröffentlichungen im RWJ
Veröffentlichungen im RWJ können durch die Hegeringleiter an die Obfrau für Öffentlichkeitsarbeit Lisa Maluck-Husemann gemeldet werden.
An: Lisa Maluck-Husemann
per Mail

