Beschränkte Ausübung der Jagd in befriedeten Bezirken

Marder und Waschbär in Haus und Garten

Was tun, wenn Marder und Waschbär in der Nacht ihr Unwesen in Haus und Garten treiben?

Viele Hausbewohner und Autofahrer werden von Waschbären oder der Anwesenheit eines Steinmarders belästigt. Dies beschränkt sich nicht nur auf laute, nächtliche Geräusche auf dem Dachboden, sondern auch in Garagen und Werkstätten oder im Motorraum von Autos, wo sich speziell der Marder besonders wohlfühlt. Die Ruhestörungen werden häufig von kostenintensiven Beschädigungen an Elektrik und Isolierung sowie Verunreinigungen mit Exkrementen und Beuteresten im Haus und Auto begleitet.

Gerade der Waschbär breitet sich immer schneller in Deutschland aus. Im Kreis Höxter wurden im Jagdjahr 2019/2020 3.461 Waschbären erlegt, Tendez steigend. Ob es sich tatsächlich um einen Marder handelt, lässt sich anhand von Pfotenabdrücken in ausgestreutem Mehl, Sand oder im Neuschnee feststellen.

Bleiben hingegen die eigenen Bemühungen ohne Erfolg, kann über die Jagdausübung versucht werden, die Plagegeister loszuwerden. In befriedeten Bezirken (Siedlungen, Hausgärten, Hofstellen, Sport- und Spielplätzen, Friedhöfen etc.) ist die Jagdausübung grundsätzlich verboten. Angesichts des hohen und weiter zunehmenden Raubwildvorkommens und der damit verbundenen Schäden sieht die Untere Jagdbehörde des Kreises Höxter in begründeten Fällen die Notwendigkeit, der Raubwildpopulation mittels einer beschränkten Jagdausübung entgegen zu wirken.

Aus diesem Grund wurde von der Unteren Jagdbehörde speziell ausgebildeten Jägern die Genemigung zur beschränkten Ausübung der Jagd in befriedeten Bezirken erteilt.

Welche Jäger in den einzelnen Stadtgebieten des Kreises Höxter berechtigt sind sowie weitere wichtige Informationen können Sie im Flyer nachlesen.

Flyer-Beschrankte-Ausubung-der-Jagd-in-befriedeten-Bezirken-02-2024Herunterladen