Aufgrund des Oberverwaltungsgerichtsurteils zur Aufbewahrung von Schlüsseln von Waffenschränken hat die Kreispolizeibehörde Höxter folgendes Rundschreiben verschickt:
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Aufgrund des Oberverwaltungsgerichtsurteils zur Aufbewahrung von Schlüsseln von Waffenschränken hat die Kreispolizeibehörde Höxter folgendes Rundschreiben verschickt: