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Rundschreiben der Kreispolizeibehörde zur Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke

Aufgrund des Oberverwaltungsgerichtsurteils zur Aufbewahrung von Schlüsseln von Waffenschränken hat die Kreispolizeibehörde Höxter folgendes Rundschreiben verschickt:

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